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AGB


Stand 17. März 2022
ReBeam GmbH
Liegnitzer Straße 15
10999 Berlin-Deutschland

Tel: +49 30 609 85 95 40
Fax: +49 30 609 85 95 49

UStID DE287004276
Registernummer: HRB 147095 B 


Wir arbeiten nur zu unseren nachstehenden Geschäftsbedingungen, die Sie anerkennen, indem Sie Waren bei uns, gleich welcher Bestellart ordern. Hinweis: rebeam-shop.com ist ein reiner Business to Business Shop der ReBeam GmbH. Kein Angebot, kein Verkauf an private Endverbraucher!


§ 1 Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche unter Nutzung der Verkaufsplattform „rebeam“ geschlossenen Verträgen zwischen der ReBeam GmbH und dem jeweiligen Käufer (juristische oder natürliche Personen welche gewerblich handeln) und werden vom Käufer bei Vertragsabschluss ausdrücklich anerkannt. Der Verkäufer bietet über „rebeam“ verschiedene Waren an, die Einzelheiten ergeben sich dabei aus der jeweiligen Artikelbeschreibung. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt worden sind. 

§ 2 Vertragsschluss und Angebot

  1. Verträge kommen ausschließlich mit der ReBeam GmbH zustande.
  2. Wir schließen im Rahmen des Onlineshops Verträge nur mit Unternehmern, also solchen natürlichen oder juristischen Personen, oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln. Der Kunde versichert, als Unternehmer zu kaufen.
  3. Die Angebote von „rebeam“ verstehen sich - sofern nicht ausdrücklich anderweitig vereinbart, freibleibend und unverbindlich.
  4. Online abgegebene Bestellungen des Kunden sind verbindlich und können von „rebeam“ innerhalb von drei Werktagen angenommen werden. Der Kaufvertrag mit „rebeam“ kommt noch nicht durch die Bestellbestätigung, sondern erst mit Versenden der Auftrags- bzw. Verfügbarkeitsbestätigung von „rebeam“ zustande. Der vorgenannten Bestätigung gleich, steht die Lieferung oder Teillieferung der bestellten Ware. Bei Zahlung per Vorkasse kommt der Kaufvertrag mit dem Versand der Zahlungsaufforderung zustande.

§ 3 Zahlungsbedingungen

Dem Käufer stehen die im konkreten Angebot oder Bestellprozess genannten Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung. Der Kaufpreis zzgl. Liefer- und Versandkosten ist spätestens 7 Tage nach Erhalt der Zahlungsaufforderung zu zahlen.

§ 4 Liefer- und Versandbedingungen, Gefahrübergang

  1. Die Lieferung der Ware erfolgt gegen Vorkasse. Der Versand erfolgt innerhalb von 2-3 Werktagen nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich Liefer- und Versandkosten. Bei Export-Lieferungen sind verlängerte Bearbeitungszeiten von 4-6 Werktagen möglich.
  2. Die Versendung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Bei allen Lieferungen geht die Gefahr des Untergangs der Ware bei Übergabe an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Kunden über.

 § 5 Eigentumsvorbehalt

Die rebeam GmbH bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentümer der Ware.

§ 6 Preise, Liefer- und Versandkosten

Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich etwaig anfallender Steuern wie Mehrwertsteuer. Nur bei grenzüberschreitender Lieferung – soweit angeboten - können im Einzelfall weitere Steuern (z.B. im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs) und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Käufer zu zahlen sein, jedoch nicht an den Verkäufer, sondern an die dort zuständigen Zoll- bzw. Steuerbehörden. Die anfallenden Liefer- und Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Angebot und den darin gemachten Angaben zum Versand und sind vom Kunden gesondert zu tragen. Nach §15 FAGG (Abs. 2) trägt der Kunde die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Ware, sofern nicht anders vereinbart.

§ 7 Gewährleistung, Haftung

  1. Wir leisten Gewähr wie folgt:
  2. Für neu hergestellte Sachen 24 Monate, für gebrauchte Sachen geben wir eine Übernahmegarantie von 30 Tagen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Übergang der Gefahr auf den Kunden.
  3. Die gelieferte Ware muss unverzüglich auf Mängel untersucht werden und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzeigt werden; anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  4. Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten geltend gemacht werden, stellen keine form- und fristgerechten Rügen dar.
  5. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist von mindestens drei Wochen zu gewähren.
  6. Das Vorliegen eines solchen festgestellten und durch ordnungsgemäße Mängelrüge mitgeteilten Mangels, der bereits bei Gefahrübergang vorhanden war, begründet folgende Rechte des Kunden:
  7. Der Kunde hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder Neulieferung.
  8. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nachbesserungsversuchs eine neuerliche Nachbesserung, wiederum innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nachbesserung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurück zu treten oder den Kaufpreis zu mindern.
  9. Der Kunde kann ausschließlich in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung unsere Pflicht zur Lieferung mangelfreier Sachen Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
  10. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Kunde.
  11. Die Mängelgewährleistung bezieht sich nicht auf Schäden, die nach dem Gefahrübergang in Folge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel und chemischer, elektrochemischer, elektrischer oder atmosphärischer Einflüsse entstehen.
  12. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Fall der zurechenbaren Verletzung von Körper, Gesundheit oder des Lebens des Kunden.
  13. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Mängel, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde von uns nicht genehmigte Zusatzgeräte hat anbringen lassen oder Arbeiten von Personen hat vornehmen lassen, die nicht von uns oder dem Hersteller der Ware autorisiert sind, oder dass die Vertragsgegenstände vom Kunden selbst geändert oder erweitert wurden, oder das auf der Ware angebrachte Identitätskennzeichen (Barcode-Etikett oder Herstellersiegel) verletzt worden ist, es sei denn der Kunde weist nach, dass solche Änderungen und Erweiterungen für den Mangel nicht ursächlich sind. Kann nach Überprüfung der vom Kunden gemeldete Mangel nicht festgestellt werden, trägt der Kunde, sofern er Kaufmann ist, die Kosten der Untersuchung.
  14. Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit der Sache ergeben nur, wenn dies auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres gesetzliches Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurück zu führen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird. Sofern wir eine Garantie für eine bestimmte Art der Beschaffenheit der veräußerten Sache über einen festgelegten Zeitraum übernommen haben, finden die vorstehenden Bestimmungen über die Untersuchungs- und Rügepflichten, die Anzahl der Nacherfüllungsversuche keine Anwendung.

§ 8 Datenschutz

Es gelten unsere gesonderten Datenschutzinformationen.

§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesen Rechtsbeziehungen ist unser Firmensitz in Berlin.