Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Reparaturdienstleistungen
der ReBeam GmbH
Die ReBeam GmbH erbringt Reparaturdienstleistungen an hochwertigen Geräten, die gewerblich genutzt werden. Sofern Sie als gewerblicher Nutzer (Unternehmer) Geräte bei uns kostenpflichtig reparieren lassen und uns einen Reparaturauftrag erteilen, gelten die nachfolgenden Bestimmungen. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten nicht für Verbraucher. Sie gelten auch nicht, wenn die Reparatur im Rahmen unserer Gewährleistungspflichten als Verkäufer erfolgt:
1. Auftragserteilung
a) Der Kunde kann uns eine unverbindliche Anfrage zur Reparatur seines Geräts über unsere Webseite, per E-Mail oder per Telefon zukommen lassen. Alternativ kann er sein Gerät in unserem Ladengeschäft abgeben.
b) Bitte übersenden bzw. überlassen Sie uns das zu reparierende Gerät ohne jegliches Zubehör, es sei denn, dass wir dieses ausdrücklich bei Ihnen anfordern. Eine Haftung bei Verlust oder Beschädigung eingesandter Verbrauchsmaterialien und von Zubehör wie z.B., Fernbedienungen, Netz, - und Verbindungskabel etc. übernehmen wir nicht.
c) Durch Einsendung des Gerätes erteilt uns der Kunde zunächst einen Auftrag zur Erstellung eines Kostenvoranschlags. Dieser Auftrag gilt als von uns angenommen, wenn wir ihm nicht binnen von 10 Arbeitstagen widersprechen.
2. Kostenvoranschlag
a) Für die Erstellung des Kostenvoranschlages berechnen wir die nachfolgenden Kosten (Kostenvoranschlagspauschale): 125,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
b) An unseren Kostenvoranschlag sind wir 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden. Erteilt der Kunde innerhalb der 14 Tage - Frist einen Reparaturauftrag, werden die Kosten für den Kostenvoranschlag auf die Reparaturkosten angerechnet. Wird innerhalb der Frist kein Reparaturauftrag erteilt, so senden wir das Gerät unrepariert an den Kunden zurück. Dem Kunden werden in diesem Fall neben der Kostenvoranschlagspauschale auch Versand- und -Verpackungskosten in Rechnung gestellt. Die Rücksendung des Geräts an den Kunden erfolgt in diesem Fall erst nach Gutschrift des Rechnungsbetrags auf unserem Konto. Verweigert der Kunde die Annahme des Geräts, so wird das Gerät von uns entsorgt.
c) Wird die Reparatur auf Wunsch des Kunden nicht durchgeführt, sind wir nicht verpflichtet, den Zustand des Geräts bei Erhalt wiederherzustellen, wenn dies technisch nicht möglich oder nicht vertretbar ist.
d) Ein Kostenvoranschlag stellt immer nur eine unverbindliche, fachmännische Kalkulation der voraussichtlichen Kosten dar. Für die Richtigkeit des Kostenvoranschlags übernehmen wir daher keine Gewähr.
e) Sollte sich im Rahmen der Reparatur herausstellen, dass über die im Kostenvoranschlag beschriebenen Fehler hinaus weitere Fehler repariert werden müssen, sind wir berechtigt, auch diese Fehler zu reparieren, soweit der Kostenvoranschlag hierdurch nicht wesentlich überschritten wird.
f) Überschreiten die Reparaturkosten die im Kostenvoranschlag genannten Kosten um voraussichtlich mehr als 15%, werden wir den Kunden unverzüglich hierüber unterrichten und die Reparaturarbeiten für 3 Arbeitstage unterbrechen. Dem Kunden steht in einem solchen Fall der wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags ein Kündigungsrecht zu (§ 649 Abs. 1 BGB). Nach Ablauf der Unterbrechung werden die Arbeiten fortgesetzt, sofern uns bis dahin keine Kündigung durch den Kunden zugegangen ist.
Im Falle einer Kündigung wegen einer wesentlichen Überschreitung des Kostenvoranschlags sind wir gemäß § 645 BGB berechtigt, einen der bis zum Zugang der Kündigung geleisteten Arbeit entsprechenden Teil der Vergütung sowie Ersatz der in der Vergütung nicht inbegriffenen Auslagen zu verlangen (z.B. Material- und Transportkosten, Kosten von Subunternehmern).
g) Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden, z.B. bei Verletzung der Anzeigepflicht, bleibt unberührt.
3. Abnahme
a) Die Abnahme der Reparaturleistungen hat unverzüglich nach Zugang des Geräts beim Kunden zu erfolgen. Einer bestimmten Form bedarf es hierzu nicht.
b) Der Abnahme steht es gleich, wenn der Kunde die Abnahme nicht binnen 5 Werktagen nach Erhalt des Geräts erklärt. Gleiches gilt, wenn der Kunde das Gerät rügelos wieder in Gebrauch nimmt.
4. Gewährleistung auf Reparaturleistung
a) Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren innerhalb von 6 Monaten bei der Verwendung von gebrauchten (refurbishten) Ersatzteilen, innerhalb eines Jahres bei der Verwendung von neuen Bauteilen nach Abnahme (Ziffer 3). Innerhalb der gesetzlichen Fristen verjähren dagegen Ansprüche wegen einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, wegen des arglistigen Verschweigens eines Mangels, bei Haftung aus Garantieversprechen sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
b) Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Hersteller bzw. dem Verkäufer werden durch diese Bestimmungen nicht eingeschränkt.
5. Pfandrecht
Uns steht wegen unseren Forderungen aus dem Reparaturvertrag ein vertragliches Pfandrecht an dem aufgrund des Reparaturauftrags in unseren Besitz gelangten Geräts zu.
6. Rücksendung/Abholung des reparierten Geräts
a) Das reparierte Gerät wird gegen Vorkasse oder auf Rechnung an die vom Kunden angegebene Adresse zurückgesandt, soweit dieser keine Abholung wünscht.
b) Erfüllungsort für alle Service- und Reparaturleistungen ist der Sitz der ReBeam GmbH. Die Versendung durch den Kunden an uns, und die Versendung von uns an den Kunden erfolgt jeweils auf Gefahr des Kunden, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
7. Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen und zum Zwecke der Durchführung des Vertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der DS-GVO und des BDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte betroffener Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.
8. Sonstiges
a) Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.
b) Es gilt deutsches Recht.
c) Gerichtsstand ist Berlin (Sitz von ReBeam), sofern der Vertragspartner Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.
d) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Berlin im September 2025









