Kontakt

Allgemeine Mietbedingungen

Wenn Sie bei uns als Unternehmer einen Videoprojektor sowie weiteres Zubehör und/oder Veranstaltungstechnik mieten, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:

1. Vertragsschluss

a) Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern schließen wir nicht ab.

b) Alle Angebote auf unsere Webseite sind freibleibend. Sie können uns über unsere Webseite, per E-Mail oder telefonisch eine Anfrage schicken und sich bei Bedarf beraten lassen.

c) Wir lassen Ihnen ein verbindliches Angebot zukommen, an das wir uns 14 Tage gebunden fühlen.

d) Ein Vertrag kommt zustande, wenn Sie unser Angebot innerhalb der Bindungsfrist schriftlich oder in Textform (z.B. E-Mail) annehmen.

2. Mietzeit

a) Die Mietzeit wird nach vollständigen Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.

b) Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Anlieferung der Geräte beim Kunden bzw. bei Abholung durch den Kunden bei uns. Die Mietzeit endet grundsätzlich zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt. Eine frühere Rückgabe führt nicht zur Verkürzung der Mietzeit. Ist die Rückgabe durch den Kunden bis zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt, oder ist bei vereinbarter Abholung die Abholung beim Kunden nicht möglich aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verlängert sich die Mietzeit entsprechend bzw. schuldet der Kunde bis zur Rückgabe ein entsprechendes Nutzungsentgelt.

c) Eine ordentliche Kündigung vor Ende der vereinbarten Mietzeit ist ausgeschlossen. Wird der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann jede Partei den Vertrag jederzeit mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündigen.

d) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Mieter gegen wesentliche Pflichten aus dem Mietvertrag verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung nicht abstellt. Bei gravierenden Verstößen bedarf es einer Abmahnung nicht. Ein wichtiger Grund liegt auch vor, wenn über das Vermögen des Mieters das Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet wird.

c) Anlieferung und Abholung erfolgen, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, werktags zwischen 08.00 Uhr und 16.00 Uhr.

3. Preise, Bezahlung, Kaution

a) Sämtliche Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab unserem Lager in Berlin (Erfüllungsort). Weitere Kosten (z.B. für Transport/Lieferung, Transportversicherung) gehen zu Lasten des Kunden. Alle Preise des Angebotes verstehen sich zzgl. anfallender Umsatzsteuer, eventuell anfallender Versicherungskosten usw. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen können weitere Steuern und/oder Abgaben (z.B. Zölle) vom Kunden zu zahlen sein.

b) Die vereinbarte Miete wird nach Mietende abgerechnet und ist vom Kunden binnen 14 Tagen ab Rechnungszugang ohne Abzüge zu zahlen. Dauert die Mietzeit länger als einen Monat, so erhält der Kunde monatliche Rechnungen, jeweils zum Monatsbeginn. Die Miete ist in diesem Fall spätestens zum 3. des Monats für den laufenden Monat im Voraus zu zahlen. Wir behalten uns vor, Vorauszahlung oder eine Anzahlung zu vereinbaren.

c) Wir behalten uns im Weiteren vor, zusätzlich zur vereinbarten Vergütung eine Kaution zu verlangen. Diese ist uns vor Übergabe des Mietgegenstandes zu überweisen. Die Kaution wird dem Kunden erstattet, sobald und soweit alle Mietgegenstände unversehrt an uns zurückgegeben wurden und unsere Forderungen aus dem Mietverhältnis vollständig beglichen sind.

4. Lieferung und Montage

a) Ist eine Lieferung der Mietgegenstände vereinbart, dann ist lediglich die Lieferung bis Bordsteinkante geschuldet.

b) Soweit nicht gesondert vereinbart schulden wir keine Montage- und Aufstellarbeiten. Montageleistungen werden von uns nur auf Wunsch und nach Absprache durchgeführt. Wir haften nicht für Montagearbeiten, die nicht durch unsere Mitarbeiter durchgeführt wurden.

5. Behandlung der Mietgegenstände

a) Bei den Mietgegenständen handelt es sich um hochwertige Veranstaltungstechnik. Der Kunde hat die Mietgegenstände während der Mietzeit pfleglich zu behandeln und ausschließlich zum vertragsgemäßen Gebrauch einzusetzen. Er hat alle Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers sowie sämtliche von uns gemachten Vorgaben zu beachten.

b) Die gemieteten Geräte sind beim Be- und Entladen sowie für den Transport durch eine geeignete Verpackung gegen Stoß, Sturz und Erschütterung zu schützen. Der Kunde sichert die Mietgegenstände gegen Diebstahl sowie Beschädigung (z.B. durch Hitze, extreme Sonneneinstrahlung, Regen, Feuchtigkeit, Sand, Staub, Rauch, (Kunst-) Nebel, Konfetti, Laserstrahlen und Meerwasser).

c) Der Kunde ist nicht berechtigt, eigenständig Reparaturen an den gemieteten Geräten durchzuführen oder durch Dritte durchführen zu lassen.

d) Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an den Mietgegenständen durch ihn oder Dritte entstehen. Den Schaden einer zufälligen Beschädigung trägt der Kunde. Im Falle eines Totalschadens oder Verlustes hat der Kunde den Wiederbeschaffungswert des vermieteten Gerätes zu ersetzen. Bei Diebstahl hat der Kunde zusätzlich eine Strafanzeige zu erstatten.

e) Der Verwendung von Fremdgeräten an oder mit unseren Geräten bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.

f) Der Kunde schafft die Voraussetzungen zum Betrieb der gemieteten Geräte (z.B. Bodentraglast, Genehmigungen, Stellfläche, Wetterschutz etc.) und haftet für die Sicherheit der Stromanschlüsse, insbesondere bei der Verwendung von Stromaggregaten. Dies gilt auch für Lastpunkte bei hängenden Aufbauten und die Stabilität verwendeter Bühnenaufbauten.

g) Der Kunde haftet für die Sicherheit während der Nutzung des Geräts und hat für eine Beaufsichtigung oder Diebstahlsicherung der gemieteten Gegenstände zu sorgen. Die Geräte müssen insbesondere vor Schäden durch Vandalismus von Veranstaltungsbesuchern und Diebstahl sicher sein.

6. Versicherung

Der Kunde ist verpflichtet, das allgemein mit den jeweiligen Mietgegenständen verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern.

7. Haftung des Vermieters

a) Als Vermieter übernehmen wir keine Haftung dafür, dass der anvisierte Vertrag aus nicht von uns zu vertretenden Gründen nicht zustande kommt. Schadenersatzansprüche (direkte und Folgeschäden) sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere

oder beim Kunden

bei Beschädigung oder Totalausfall des Mietgegenstandes auf dem Transportweg

• bei Nichtverfügbarkeit durch verspätete Rückgabe der Mietgegenstände von

Vormietern

• bei unvorhersehbarer Verzögerung der Lieferung

• bei auftretenden Funktionsstörungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes

b) Jeder sich insoweit ergebende Folgeschaden, sei es nun unmittelbarer oder mittelbarer Art, einschließlich Verdienstausfall oder entgangener Gewinne wird nicht vom Vermieter ersetzt.

c) Etwaige Ansprüche Dritter bei öffentlichen Veranstaltungen (z.B. GEMA) gehen zu Lasten des Mieters.

d) Es wird darauf hingewiesen, dass wir die Zurverfügungstellung von kurzfristigem Ersatz nicht in jedem Fall gewährleisten können. Dies ist dem Mieter bekannt. Ein entsprechender Anspruch des Mieters auf Austausch des defekten Mietgegenstands am konkreten Tag besteht daher nicht. Dem Mieter wird lediglich der bereits entrichtete Mietpreis erstattet.

8. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel oder Schäden an den Mietgegenständen unverzüglich anzuzeigen. Soweit wir den Mangel oder Schaden zu vertreten haben, sind wir berechtigt, den Mangel oder Schaden an den Mietgegenständen zu beheben oder andere gleichwertige Geräte zur Verfügung zu stellen. Unterlässt der Kunde schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens, verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Es gelten die Gewährleistungsregelungen der §§ 536 ff. BGB.

9. Pfändung

Der Kunde hat uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die Mietgegenstände widerrechtlich gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden oder in sonstiger Weise verlustig gehen.

10. Rückgabe der Mietgegenstände

a) Der Kunde hat die Mietgegenstände am Ende der Mietzeit auf eigenes Risiko und eigene Kosten in ordnungsgemäßem Zustand an uns zurückzusenden.

b) Ist eine Abholung durch uns vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, die Mietgegenstände abholfertig zum vereinbarten Abholzeitpunkt bereit zu stellen. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Der Kunde haftet zudem für alle uns durch die verspätete Rückgabe entstehenden Schäden. § 545 BGB wird ausgeschlossen.

11. Datenschutz

Wir verarbeiten personenbezogene Daten des Kunden im Rahmen und zum Zwecke der Durchführung des Vertrages gemäß den einschlägigen Regelungen der DS-GVO und des BDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten und die Datenschutzrechte betroffener Personen finden sich in unserer Datenschutzerklärung.

12. Sonstiges

a) Änderungen des Vertrages bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Änderung des Formerfordernisses selbst. Mündliche Abreden sind nicht getroffen.

b) Es gilt deutsches Recht.

c) Gerichtsstand ist Berlin (Sitz von ReBeam), sofern der Vertragspartner Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

d) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Berlin im Juli 2025